Mehrheit pocht auf Windkraft-Standort Buocher Höhe

Hängepartie bei WN-25 und WN-26 zu Lasten der Menschen geht weiter

Die FDP-Regionalfraktion wollte die Windkraftstandorte WN-25 und WN-26 streichen. Die CDU zog mit einem Antrag zu WN-25 nach. Grüne, SPD, Linke und Freie Wähler lehnten den Antrag ab.

Diese Karte zeigt die Standorte, die bereits bei der Beschlussfassung seitens der Region als kritisch in Bezug auf die Anforderungen der Flugsicherung eingestuft wurden.

Diese Karte zeigt die Standorte, die bereits bei der Beschlussfassung seitens der Region als kritisch in Bezug auf die Anforderungen der Flugsicherung eingestuft wurden.

Die FDP-Regionalfraktion hatte sich zu dem Antrag veranlasst gesehen, nachdem eher zufällig bekannt wurde, dass die Flugsicherung gegenüber der Stadt Waiblingen längst erklärt hatte, dass der Standort WN-25 nicht genehmigungsfähig ist. Damit ist eine Ausweisung als Windkraftstandort sinnlos, meint die Fraktion. Kai Buschmann in seiner durch die Redezeitregelung des Ältestenrates  auf drei Minuten beschränkten Rede über die Position der Fraktion und die Gründe für den Antrag: „Beide Standorte haben keine Chance auf Verwirklichung. Es macht keinen Sinn, bürokratische Energie auf sie zu verwenden und die herrschenden Konflikte auf die Spitze zu treiben.“

In Anspielung auf die Aussagen der Verwaltung in der Sitzungsvorlage, setzte er fort: „Oh, pardon, ich habe vergessen „nach dem derzeitigen Stand keine Chance“ zu sagen. Denn Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist natürlich die Formulierung der Geschäftsstelle in der Sitzungsunterlage aufgefallen: „Nach Aussage des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis kommt auf Grundlage der derzeitigen Sach- und Rechtslage ein Änderungsverfahren der betroffenen Landschaftsschutzgebietsverordnung gegenwärtig nicht in Frage …. Im gemeinsamen Gespräch zwischen Landkreis, Umweltministerium und der Region wurde jedoch deutlich, dass eine solche Aussage mit zeitlicher Einschränkung keine abschließende Einschätzung der Fachbehörde darstellt und sich daraus kein zwingender Hinderungsgrund für die Regionalplanung ergibt.“ Für die Begriffsstutzigen unter uns hat die Geschäftsstelle die ihr wichtigen zeitlichen Relativierungen in fetten Lettern gesetzt. Vielen Dank dafür.

Allerdings heißt fett gedruckt nicht automatisch richtig. Denn Fakt ist, würden wir heute den endgültigen Satzungsbeschluss Windkraft treffen, müssten wir das Gebiet rausnehmen.

Und übrigens zehn weitere Gebiete, bei denen es Konflikte mit der Flugsicherung gibt, auch. Denn Fakt ist, würden, wie von uns beantragt, endlich verbindliche Aussagen der Flugsicherung herbeigeschafft, wäre es vorbei mit diesen Vorranggebieten.

Natürlich nur nach der „derzeitigen“ Rechtslage. Fakt ist aber auch, die „derzeitige Rechtslage“ ist die einzig verbindliche Rechtslage. Das Herumgeeiere des Verbandes an diesem Punkt riecht schon verdächtig nach Druck von oben. Einen „Schwebezustand“, wie ihn laut Geschäftsstelle das Ministerium für Umwelt, Klima & Energiewirtschaft definiert hat, gibt es nicht.

Fakt ist, die Landschaftsschutzgebiete sind rechtskräftig und gültig. Fakt ist, der Verband hat die Landratsämter gefragt, ob das geändert werden kann, aber häufig keine abschließenden Antworten bekommen. Deswegen sind die Landschaftsschutzgebiete immer noch rechtskräftig und gelten. Doppelt, wenn kein Verfahren zur Änderung des LSG eingeleitet wird.

Rechtlich ist sich unsere Verwaltung ihrer Position auch gar nicht sicher. Das kann man aus der Sitzungsvorlage entnehmen. Unsere Planungsverwaltung, die sonst angenehmen Klartext produziert, spricht hier sehr vorsichtig von „Einschätzung der Geschäftsstelle“, „Auffassung der Geschäftsstelle“ und „Sicht der Geschäftsstelle“. Man kann also offensichtlich begründet andere Einschätzungen, Auffassungen und Sichtweisen haben. Die haben wir.

Wenn der Eindruck eines „Schwebezustandes“ in unserer Windkraftplanung herrscht, dann müssen wir diesen Eindruck schnellstens beenden. Das ist kein Schwebezustand, sondern eine Hängepartie. Die Menschen, die in der Nachbarschaft der betroffenen Gebiete wohnen, müssen Klarheit haben. Vergessen wir nicht, diese Hängepartie bei Buoch beeinflusst beispielsweise auch den Wert der Korber Einfamilienhäuser und private Investitionen massiv negativ.

Vergessen wir nicht, dass der „Schwebezustand“ auch das Risiko enthält, dass jetzt Windräder errichtet werden, die später bei unserer endgültigen Entscheidung gar nicht mehr zulässig sein könnten. Die Verwaltung sieht bei WN 25 keinen „Handlungsdruck“, weil im Moment kein konkreter Anlagenbau zu erwarten sei. Aber erstens wissen wir das nicht sicher und zweitens macht das deutlich, dass der langjährige „Schwebezustand“ generell bei allen Standorten auch in dieser Richtung ein erhebliches Risiko enthält. Deshalb „Knopf dran“.

Ich darf mit dem Appell an die Geschäftsstelle schließen, den endgültigen Entwurf des Regionalplans Windkraft noch in diesem Jahr vorzulegen. Die Hängepartie muss ein Ende haben. Oder soll – um die WKZ von gestern zu zitieren – die Sache so lange verzögert werden, bis Herr Hesky das Kamel durch Tritte in den Hintern durchs Nadelöhr gequetscht hat?“

Bericht in der Waiblinger Kreiszeitung vom 05.04.2017

Bericht in der Stuttgarter Zeitung vom 06.04.2017

Sitzungsvorlage Windkraft Buocher Höhe RV-05417