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Antrag Flughafenanteilskauf

Die FDP-Fraktion im Verband Region Stuttgart stellt folgenden Antrag:

 

„Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung (WIV) beschließt:

  1. Der Verband Region Stuttgart verkauft seine Anteile an der Landesmesse Stuttgart Verwaltungs-GmbH
  2. Der Verband Region Stuttgart behält seine Anteile an der Landesmesse Stuttgart GmbH & Co KG
  3. Der Verband Region Stuttgart bietet der Stadt Stuttgart die Übernahme einer strategischen Beteiligung von 2% an der Flughafen Stuttgart GmbH an.
  4. Der Verband Region Stuttgart geht im Zuge des Angebots an der Übernahme der Beteiligung am Flughafen Stuttgart GmbH (Ziff. 3) auf die Stadt Stuttgart mit dem Ziel zu, eine Privatisierung von 22,9 % der Anteile voranzutreiben. Dabei kann der Verkauf von 15 % der Flughafen Stuttgart GmbH nur an einen Fonds an Unternehmen aus der Region Stuttgart erfolgen; weitere 7,9 % können an europäische oder internationale Investoren erfolgen.“

 

Begründung:

Die Stadt Stuttgart ist nicht mehr willens und fähig, ihren dringenden Investitionsanforderungen aus dem Gesellschafterstatus am Flughafen Stuttgart GmbH nachzukommen. Das gefährdet den Wirtschaftsstandort Region Stuttgart.

Der Flughafen Stuttgart ist für den Wirtschaftsstandort Region Stuttgart eines der essenziellen Türen in den deutschen, europäischen und internationalen Markt. Wenn zukünftige Entwicklungen (z.B. die ZERO-Emission-Strategie des Flughafens) daran scheitern, dass einer der Gesellschafter nicht bereit ist zu investieren, müssen zukunftsfähige Formen gefunden werden.

Der Flughafen Stuttgart ist für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft entscheidend, gleichzeitig ist er wirtschaftlich auf einem guten und soliden Weg, so dass ein Investment lohnend ist; ein positiver Marktpreis dürfte erzielt werden können. Die Anbindung regionaler Unternehmen und internationaler Investoren kann den Standort nur voranbringen.

Gleichzeitig kann der Verband Region Stuttgart, indem er Teile an der Landesmesse Verwaltungs-GmbH verkauft und trotzdem wesentliche Anteile an der Landesmesse GmbH & Co KG weiter hält, die Beteiligungssituation in der Region Stuttgart strukturieren und gleichzeitig klar machen, dass er als „Ankerinvestor“ am Flughafen investieren will, weil es gilt, diese regionale, verkehrspolitische Achse zu erhalten und auszubauen (z.B. hinsichtlich der weiteren verkehrspolitischen (z.B. Vertiport-Planung, eVTOL-Standorte) und IT-spezifischen Entwicklungen).

Die FDP-Fraktion glaubt an die Stärke des Zusammenspiels aus Flughafen, Landesmesse, Autobahn und Ferntrasse der Bahn in Leinfelden-Echterdingen/Stuttgart und möchte dieses positiv weiterentwickeln.

Auch ist ein Investment von 2 % für die Region Stuttgart nicht fernliegend, da auch eine Beteiligung am für unsere Region zukunftsweisenden Bahnprojekt „S21“ möglich war und ist.

Insgesamt ist ein Verkauf der Anteile der Stadt Stuttgart für eine Minderheitsbeteiligung von 24,9 % (2 % an die Region, 22,9 % an private Investoren) politisch machbar. Damit behält die Stadt Stuttgart zusammen mit dem Land Baden-Württemberg die Mehrheit von 75,1 % der Anteile, schafft aber die Voraussetzung, die Identifizierung der Region und des Marktes mit dem Flughafen durch finanzielle Beteiligung zu fördern.

 

Siehe auch die Erläuterung von Regionalrat Hartfrid Wolff: Instagram-Reel

Modernisierung der Neckarschleusen auf 110 Meter

Kein Ausbau der Neckarschleusen auf 135 Meter sondern Modernisierung auf 110 Meter

Die FDP Regionalfraktion hat jetzt in der Regionalversammlung beantragt, auf die Modernisierung der Neckarschleusen mit einer maximalen Verlängerung auf 110 Meter zu setzen und von den Ausbauplänen auf 135 Meter Schleusenlänge Abstand zu nehmen.
„Die Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf den Fluss sei ein bei der ersten Draufschau einleuchtendes Argument für den Ausbau der Neckarschleusen auf 135 Meter“, sagt FDP Fraktionschef Kai Buschmann aus Remseck. Bei einer genaueren Sichtung der Argumente dränge sich jedoch die Einschätzung „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“ (Odo Marquard) auf. Hieran habe auch eine als „Faktencheck“ verkaufte, moderierte Videokonferenz am 04.11.2025 und ein als „Schleusengipfel“ im Dezember vermarkteter Termin nichts geändert.
Hartfrid Wolff, der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion fasst die wesentlichen Argumente für die Modernisierung des Neckars mit 110-Meter-Schleusen zusammen:
1. Zeitplan: Die Verlängerung der Schleusen auf 110 Meter ist ohne neue Planfeststellungsverfahren und ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen möglich, 135 Meter sind nur mit diesen Verfahren und Prüfungen möglich. Da es heute nur noch wenige Fachingenieurbüros gibt, die auf Schleusenausbau spezialisiert sind, zwingt dieser Personalengpass zum Nacheinanderertüchtigen der Schleusen. Allein die Planungszeit wird mit 30-40 Jahren angesetzt. Insgesamt rechnet man bei 135 Meter Schleusen mit einer Bauzeit von einem halben Jahrhundert, während die Ertüchtigung des Neckars mit kleineren Schleusen in 12 bis 15 Jahren umsetzbar ist.
2. Kosten: Die Ertüchtigung auf 110 Meter ist wesentlich günstiger als der Ausbau auf 135 Meter. Der Kostenunterschied dürfte durch die Planungsaufwendungen, die Fachkräfteaufwendungen der am Markt nur noch schwer zu erhaltenen Fachingenieurbüros samt den steigenden Ausgaben durch die schrittweise Umsetzung und nicht zuletzt durch die zusätzlichen Bauvolumina erheblich sein. Verwiesen sei darauf, dass allein die unstrittig notwendige Ertüchtigung der Wehre auf dem Neckar ca. 2 Mrd. Euro an Kosten verursacht. Die Binnenschifffahrt ist im Infrastrukturetat des Bundes nur stiefmütterlich berücksichtigt, das Sondervermögen steht nicht zur Verfügung. Zudem handelt es sich bei dem Ausbau der Schleusen auf 135 m um ein Vorhaben, das in der Kostendimension und der Zeit nicht abschätzbar sein dürfte. „Ein weiteres Zeit- und Kostendesaster wie bei Stuttgart 21 können wir uns nicht mehr erlauben“, sagt Kai Buschmann.
3. Neckaranpassungen: Größere Schiffe für 135 Meter Schleusen erfordern aufwändige Anpassungen des Flusses: Die Neckarbegradigung bei Lauffen, Schaffung neuer riesiger Schiffswendestellen, Anpassung der Häfen, neue Hochwasseraustarierung mit möglichen Brückenanhebungen und die Verlegung der Brücke in Laufenburg. Erinnert sei daran, dass die ersten Überlegungen zum 135 Meter Ausbau auch eine weitere Containerlage auf den Schiffen vorsahen. Hierzu hätten alle Brücken am Neckar angehoben werden müssen. Hiervon hat man inzwischen Abstand genommen.
4. Moderne Schifffahrtsmethoden: Schubverkehre in der Binnenschifffahrt nutzen ein motorisiertes Schubboot, um antriebslose Schubleichter zu bewegen. Auf dem Rhein werden bis zu sechs, auf der Donau bis zu neun und auf dem Mississippi über 40 Leichter verbunden. Durch dieses Vorgehen können große Mengen kostengünstig transportiert werden; die Schubleichter werden einzeln geschleust und anschließend wieder verbunden. Damit ist eine deutliche Kapazitätsausweitung auch ohne 135-Meter-Ausbau der Schleusen möglich.
5. Business Case: Während es bereits jetzt ausreichend 95 Meter / 110 Meter Schiffe am Markt gibt, gibt es aktuell keine 135 Meter Schiffe, die für den Neckar geeignet sind. Aufgrund zunehmender Rhein-Niedrigwasser im Sommer dürfte die Bereitschaft zur weiteren Produktionsaufnahme gering sein. Außerdem wurde der Neckar ursprünglich für den Kohletransport ertüchtigt. Der Ausstieg aus den fossilen Energien hat dies zukünftig erledigt. Auch andere Schüttgüter wie Kies sind rückläufig. Die wirtschaftliche Nutzung des Neckar ist in den letzten Jahren deutlich abnehmend; bisher ist kein ausreichender Business Case für eine Trendumkehr zu erkennen. Damit fehlt selbst der langfristige wirtschaftliche Grund für den weitergehenden Ausbau; Die notwendige Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen nach der Bundeshaushaltsordnung sind damit nicht vorhanden.
Die FDP Regionalfraktion hält es daher für erforderlich, die dringend notwendige Ertüchtigung der bestehenden Schleusen umgehend anzugehen und plädiert für einen durchgehenden maximalen Ausbau auf 110 Meter als den richtigen Weg.

Rechenzentren & KI: Region Stuttgart zukunftsfest machen

Wir haben einen Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung eingebracht, mit dem Ziel klare Perspektiven für Rechenzentren und Künstliche Intelligenz in der Region Stuttgart zu schaffen.

Was fordern wir konkret?
🔹 Einen Bericht zu aktuellen und geplanten Rechenzentrumskapazitäten
🔹 Die Prüfung einer regionalen Rechenzentrumsstrategie mit Fokus auf
• Raumplanung
• Cyber-Sicherheit
• Energieversorgung
• nationale & europäische Vernetzung
🔹 Transparenz zu Gesprächen mit Nachbarregionen sowie Bund und Land über eine mögliche KI-Gigafabrik (EuroHPC)

Warum ist das wichtig?
Digitalisierung und KI sind Schlüssel für die wirtschaftliche Transformation.
Dafür braucht es moderne Infrastruktur, Planungssicherheit und starke Partnerschaften – öffentlich wie privat.

Unser Anspruch:
Die Region Stuttgart bleibt ein leistungsfähiger, sicherer und vernetzter Standort für digitale Zukunftstechnologien.

Haushalt der Region: Sparen statt Draufsatteln

Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion Kai Buschmann

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Kai Buschmann

Kai Buschmann

wir bedanken uns für die Haushaltsberatungen. Die FDP Fraktion konnte ein paar Duftmarken setzen: Die Internetübertragung von Regionalversammlungen wird endlich angegangen; Crowdfunding bei Landschaftsparkprojekten wird geprüft; Unser Antrag zur Video-Überwachung an S-Bahnhöfen aus den letztjährigen Haushaltsberatungen mündet dieses Jahr in einem interfraktionellen Antrag; Durch die Diskussion im Planungsausschuss um den barrierearmen Zugang zum Landschaftspark haben wir einen interfraktionellen Antrag initiiert, der dies ohne Belastung der Verbandsumlage möglich macht. Bei anderen interfraktionellen Anträgen sind wir dabei und weitere Anträge von uns werden umgewandelt aufgegriffen.

Dennoch werden wir dieses Jahr den Haushalt ablehnen. Warum? Eine Antwort können Sie schon in dem finden, was ich letztes Jahr an dieser Stelle gesagt habe, nachdem durch einen FDP-Antrag im Dezember 2024 155.000 € im Haushalt eingespart wurden:

„Vielleicht ist es eine gute Übung, wenn künftig jede Fraktion bei den Haushaltsberatungen auch nach Einsparungen sucht. Das einseitige „Draufsatteln“ in den Haushaltsberatungen ist zu einer schlechten Tradition in der Regionalversammlung geworden. Der Geburtsfehler der Umlagefinanzierung des Verbandes ist hier eine zu verführerische Versuchung. „Wer bestellt, bezahlt“ gilt ja bei uns nicht, sondern „Wir bestellen, die Kommunen zahlen“. Das war von Anfang an falsch.“

Im Vorfeld der diesjährigen Beratungen haben wir daher bei den Fraktionen um Zurückhaltung geworben, da sich die kommunale Finanzkrise weiter extrem zugespitzt hat. Dennoch sind durch die Anträge der Fraktionen in den Haushaltsberatungen wieder fast 400.000 Euro zu Lasten der Verbandsumlage draufgesattelt worden. 250.000 Euro davon durch CDU-Anträge. Kann man machen. Aber dann erwarte ich Einsparungen an anderer Stelle. Die Kuchenstücke müssen dann anders zugeschnitten und nicht der Kuchen größer gemacht werden. Auch die AfD reiht sich in den Reigen dieser Fraktionen ein. Ihre inhaltlich sehr schwachen Anträge wurden abgelehnt, wären sie angenommen worden, würden sie zu den ausgabenträchtigsten gehören. Da kann ich nur sagen: Viele Fraktionen haben den Schuss nicht gehört. Auch die Verwaltung hat ganz fix bei Anträgen mit kleinen Prüfaufträgen mit personellem Mehraufwand – auch zu Lasten der Verbandsumlage – argumentiert. Auch hier haben wir den Eindruck, dass der Glockenschlag noch nicht gehört wurde. In dieser existenziellen und strukturellen Finanzkrise der Kommunen, die durch die investiven Sondermittel des Bundes nicht behoben wird, haben wir von der FDP Sparanträge zu IBA, WRS und zeitlicher Streckung von Investitionsprogrammen gestellt und eine externe Kostenkontrolle gefordert. Das wurde vom Tisch gewischt. In dieser Situation bringen die Fraktionen hier ein „Haus der Region“ ins Spiel. „Schuss und Glocke nicht gehört!“, „Auf beiden Ohren taub!“ können wir da nur sagen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Gemeinderat in meiner Heimatkommune erlebe ich gerade eine Zeit, in der die „interfraktionelle Arbeitsgruppe Haushalt“ zum wichtigsten Gremium des Jahres 2025 in Remseck wurde. Es erinnert ein bisschen an die dramatische Coronakrise, als die nicht im Grundgesetz genannte Ministerpräsidentenkonferenz zum entscheidenden politischen Gremium aufstieg. Aus dem Rat kommen nun die Sparvorschläge, nachdem die verwaltungs-seitigen Sparrunden ausgeschöpft sind und die Ziele noch lange nicht erreicht wurden. Der Verwaltungs-spitze werden Sparvorgaben gemacht und Prioritäten gesetzt, die ihr den Rücken gegenüber expansiven Institutioneninteressen sowie Mitarbeiterforderungen stärken. Das ist die Aufgabe einer gewählten Vertretung in dieser Zeit, nicht das Draufsatteln. Wir brauchen in der Regionalversammlung einen kompletten U-Turn des Verhaltens. Wenn so weitergemacht wird wie bisher, braucht sich niemand zu wundern, dass der Verband zur Disposition gestellt wird.

Die FDP Fraktion wird dem Haushaltsplan 2026 aus besagten Gründen nicht zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Entscheidung der Regionalversammlung zu den Windkraft-Vorranggebieten

Am 03. Dezember 2025 hat die Regionalversammlung über die Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergie entschieden. Die FDP-Regionalfraktion Stuttgart hat dem Plan trotz bestehender Kritikpunkte zugestimmt – aus Verantwortung für die Region und um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

 

Warum wir zugestimmt haben

Die Landesregierung verpflichtet alle Regionalverbände, pauschal 1,8 % der Fläche für Windkraft auszuweisen – unabhängig davon, ob eine Region dicht besiedelt, windschwach oder landschaftlich sensibel ist. Auch wenn wir diese undifferenzierte Vorgabe weiterhin kritisch sehen, war klar: Ohne einen rechtsgültigen Plan droht ein ungeregelter Ausbau, bei dem die gesamte Region zum Windenergiegebiet würde (Superprivilegierung).
Zudem ist jeder Flächenplan rechtlich angreifbar. Verzögerungen oder der Verlust einzelner Gebiete könnten das 1,8 %-Ziel gefährden. Die im Plan enthaltenen Pufferflächen sind daher notwendig, um die Planung rechtssicher abzusichern.

 

Probleme im Verfahren

Die FDP-Regionalfraktion hat deutlich gemacht, dass das Land das Beteiligungsverfahren erschwert hat: Kurz vor der zweiten Offenlage wurde mitgeteilt, dass Änderungen praktisch nicht mehr möglich seien. Eine dritte Offenlage wäre aus Zeitgründen nicht machbar gewesen. Damit wurde eine echte Abwägung zwischen Bürgerinteressen, kommunalen Anliegen und fachlichen Argumenten erheblich eingeschränkt.

 

Mindestabstand bleibt zentral

Ohne ausreichende Puffer hätte die Region den Mindestabstand zur Wohnbebauung von 800 m auf 700 m reduzieren müssen. Dies lehnen wir als FDP-Regionalfraktion ab. Wir haben jahrelang für den erhöhten Abstand gekämpft und geben diesen Schutz der Bevölkerung nicht leichtfertig auf.

 

Fazit

Die Regionalräte Albrecht Braun (LK Böblingen), Kai Buschmann (LK Ludwigsburg), Osman Dönmez (LK Esslingen), Gabriele Heise (Stuttgart) und Hartfrid Wolff (LK Rems-Murr) betonen: „Wir Freien Demokraten tragen den Windenergieplan mit – nicht, weil er in allen Punkten überzeugt, sondern weil er der Region Planungshoheit und Mindestabstände sichert.

Unser Ziel bleibt: Windkraft ja, aber verantwortungsvoll, standortgerecht und mit Rücksicht auf Mensch und Landschaft.

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