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Grünzüge dürfen nicht pauschal für Energieerzeugung geöffnet werden

„Dürfen Atomreaktoren in Grünzügen gebaut werden?“ Kai Buschmann spitzte mit dieser Frage seine Rede in der Regionalversammlung zur Öffnung der regionalen Grünzüge für die erneuerbar Energieerzeugung zu. Die FDP-Regionalfraktion ist nicht damit einverstanden, dass plötzlich die regionalen Grünzüge geschleift werden.

Die Rede griff die Debatten zur Kernenergie als emissionsfreier und erneuerbarer Energiequelle auf, die insbesondere in Frankreich und auf europäischer Ebene geführt werden. Sie kombinierte das Thema mit dem jahrelangen Bemühen in der Region regionale Grünzüge zu schützen, das plötzlich nicht mehr gelten soll, obwohl es andere Möglichkeiten der Energieerzeugung gibt, die die Grünzüge nicht belasten würden.

Hier der Text im Wortlaut: „Dürfen Atomreaktoren in Grünzügen gebaut werden? Bevor jetzt jemand einen Herzkasper bekommt – die Frage ist nur ein Gedankenspiel für den Fall, dass in einem europäischen Kompromiss die Kernenergie als emissionsfreie Energiequelle zur Erreichung der Klimaschutzziele anerkannt werden sollte. Beruhigen Sie sich, wir sind uns schnell einig, dass das keine gute Idee ist.

Genauso wie es keine gute Idee von Bund, Land und RP ist, die regionalen Grünzüge pauschal für Anlagen der regenerativen Energieerzeugung zu öffnen. Viele schlechte Ideen haben sich Bund und Land ausgedacht, die jetzt leider den rechtlichen Rahmen für unsere Arbeit in der Regionalversammlung bilden:

  • Es ist eine schlechte Idee, völlig unterschiedlich dicht besiedelten Regionalverbänden dieselben Flächenziele aufs Auge zu drücken.
  • Es ist eine schlechte Idee, die riesigen Potenziale für PV auf Dachflächen in der Region Stuttgart von der Anrechnung auszuschließen.
  • Es ist eine schlechte Idee, die Solarthermie auszuschließen, wo wir doch die zweitgrößte deutsche Freiflächenanlage in Ludwigsburg haben.
  • Es ist eine schlechte Idee zu meinen, man könne die Grünzüge nur für Anlagen der regenerativen Energieerzeugung öffnen.
  • Die Vorstellung, dass ein Investor ein Fußballfeld mit PV belegen darf, daneben aber der Kleingärtner weiterhin heftigen Ärger bekommt, wenn er ein Holzhäuschen für seine drei Gartengeräte aufstellt, sagt doch alles. Das wird weder von der Bevölkerung noch von den Gerichten akzeptiert werden.

Es war eine schlechte Idee, die Rahmenbedingungen im laufenden Planungsprozess zu ändern: Hieß es im März 2022 noch „weitgehende Öffnung der Grünzüge“, d.h. im Rahmen einer Abwägung, wird im November 2022 eine vollständige Öffnung gefordert. Verlässliche Planungsbedingungen wurden versprochen, aber nicht eingehalten.

Wie gehen wir nun mit solchen katastrophalen Rahmenbedingungen um? Kapitulieren und neben Vorbehaltsgebieten für PV und Vorranggebieten für Windkraft die Grünzüge wahllos öffnen? Nein, in einem guten Dialog zwischen Regionalverwaltung und Planungsausschuss ist ein widerständiger Weg entstanden: Den schlechten gesetzlichen Rahmenbedingungen können wir uns nicht entziehen, aber doch die Hälfte unserer Grünzüge weiter schützen: Biotopverbundflächen, Wald und exponierte Lagen bleiben weiter geschützt.

Umgekehrt ist künftig auf 48 Prozent der Grünzugfläche PV möglich. Das ist sehr weitgehend. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Städte und Gemeinden verantwortlich mit dieser Situation umgehen und nicht jeden Wunsch mit einem Bebauungsplan durchwinken werden, sondern auf eine verantwortliche Abwägung mit dem Landschaftsschutz setzen.

Wir haben uns als FDP immer gegen ein komplettes Verbot von Freiflächen-PV in Grünzügen ausgesprochen, weil es topografische Lagen gibt, z.B. Senken, wo sie niemanden stören. Uns ging es aber um Einzelfallregelungen und nicht um pauschale Öffnungen.

Das Gesamtpaket für Solarenergie ist nun eine gute Lösung unter schlechten Rahmenbedingungen: 0,7 Prozent der Regionsfläche steht für Vorbehaltsgebiete zur Verfügung. Hier kann entlang von bestehenden Infrastruktureinrichtungen ohne Bebauungsplan PV errichtet werden. Biotopverbund, Wald und exponierte Lagen sind auf der anderen Seite weiterhin tabu. Dazwischen gibt es Flächen im Außenbereich, auf denen PV mit Bebauungsplan möglich ist. Die Landesministerien und das RP sollten unseren Lösungsvorschlag dankbar annehmen. Dann müssen sie sich in Zukunft auch nicht mit Atomreaktoren in Grünzügen rumschlagen. Die FDP wird nicht aus Begeisterung, aber aus Verantwortung dem Beschlussvorschlag zustimmen.“

 

Gewerbegebiet Benzäcker muss umgesetzt werden

Klares Bekenntis der FDP-Regionalfraktion zum Gewerbegebiet Benzäcker. Kai Buschmann: „Dass das RP die Frage stellt, ob die Flächen notwendig sind, offenbart nicht nur eine Unkenntnis der wirtschaftlichen Lage in der Region, sondern auch eine eklatante Ungleichbehandlung der Bereiche des Regierungsbezirks“.

„Den Kritikern schwante schon vor der Sitzung der Regionalversammlung , dass ihre Position nicht mehrheitsfähig sein würde“, berichete die Stuttgarter Zeitung. „In einer vorab verbreiteten gemeinsamen Erklärung der Bürgerinitiative „Benzäcker freihalten“, des Naturfreundebezirks Ludwigsburg, der Gruppierung attac Besigheim-Ludwigsburg und des BUND-Bezirksverbands Stromberg-Neckartal kritisierten sie, dass „praktisch alle vorgebrachten Bedenken in diesem Verfahren bei der Verwaltung des Regionalverbands auf taube Ohren gestoßen sind, selbst wenn diese von öffentlichen Stellen vorgebracht wurden“. Ihre Forderung an die Regionalräte, „dieser unsäglichen Änderung des Regionalplans die Zustimmung zu verweigern“, verfing allerdings bei einer Mehrheit des Gremiums nicht.“

Zu dieser Mehrheit, die sich an das Ergebnis des Bürgerentscheides gebunden fühlt, gehört auch die FDP-Regionalfraktion. In seiner Rede übte Fraktionsvorsitzender Kai Buschmann deutliche Kritik am Regierungspräsidium. Im Folgenden die Rede im Wortlaut: „… die Benzäcker bei Mundelsheim sind ein mögliches interkommunales Gewerbegebiet. Partner sind der Verband Region Stuttgart und der Zweckverband Gewerbe- und Innovationspark Mundelsheim. Beide sind sich einig, dass Ort und Fläche direkt an der Autobahnzufahrt optimal für ein solches Gewerbegebiet sind. 20 Hektar Fläche für wirtschaftlichen Erfolg. „Wenn alles glatt läuft, können die Bagger 2026 anrollen“, schrieb die LKZ am 5. Juli 2023.

Wenn’s glatt geht? In Deutschland? In TheLänd? Bei uns regiert wohl eher „The Elend“. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat eine vollkommen irre Interpretation des sogenannten Anbindungsgebotes geliefert. Das Gewerbegebiet müsse an den Ort oder die Siedlungsstruktur angebunden sein. Nach Meinung der Behörde ist es also anzustreben, Lkw durch die Siedlung in ein Gewerbegebiet zu führen und die Bewohner Immissionen auszusetzen. Alle aufwändigen Bemühungen des Verbandes, ortsdurchfahrtfreie Gewerbegebiete zu finden, werden konterkariert.

„Anbindungsgebot“ – gut, das wäre durchaus möglich. Alles eine Frage der Größe. Aber wenn der Weihnachtsbaumverkauf und der bereits angebundene Hof der Familie Bauer nicht ausreicht, dann muss eben die Großbottwarer Straße und die Kindertagespflege Kunterbunt Mundelsheim reichen, die an der gleichen Straße liegen, wie man aus GoogleMaps lernen kann. Die liegen nämlich zwischen dem Mundelsheimer Siedlungskern und den Benzäckern. Das Regierungspräsidium konstruiert künstliche Verhinderungsargumente. Da kann man auf gleichem Niveau dagegenhalten: Der Siedlungskern streckt sich ja förmlich Richtung Benzäcker aus.

Es kommt aber noch schlimmer: Der Eindruck drängt sich auf, dass wir hier den Versuch der grünen Regierungspräsidentin vor uns haben, die das Ergebnis des Bürgerentscheides auszumanövrieren will. Das Passspiel mit der grünen Fraktion in der Regionalversammlung ist zu offensichtlich. Ich erinnere daran, im Mai 2022 haben sich 57 Prozent der Mundelsheimer für das Gewerbegebiet ausgesprochen. Solche Ergebnisse gilt es zu akzeptieren.

Dass das RP dabei ernsthaft die Frage stellt, ob die Flächen überhaupt notwendig sind, offenbart nicht nur eine erschreckende Unkenntnis der aktuellen wirtschaftlichen Lage in der Region Stuttgart. Es offenbart auch eine eklatante Ungleichbehandlung unterschiedlicher Bereiche des Regierungsbezirks Stuttgart, wenn wir den Ausbau in Ostwürttemberg mit dem unseren vergleichen.

Statt sich zu freuen, dass die Menschen begriffen haben, dass eine florierende Wirtschaft Grundlage einer umweltfreundlichen Politik ist und statt den Weg zu einer bespielhaften Gestaltung eines innovativen Gewerbeparks freizumachen, der Maßstäbe setzen kann, bekommen wir Pseudo-Öko-Knüppel zwischen die Beine.

Wir wollen dieses politische Spielchen nicht mitmachen. Unsere Fraktion plädiert deswegen dafür, dass der Verband Region Stuttgart das Regierungspräsidium Stuttgart über das Ministerium ländlicher Raum und Wohnungsbau wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholt. Wir setzen darauf, dass sich dieses Ministerium die Logik wirtschaftlichen und ökologischen Handelns, wie wir es hier beispielhaft zeigen wollen, bewahrt hat.

Wir plädieren dafür, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, den vorliegenden Planentwurf als Satzung festzustellen und die Geschäftsstelle zu beauftragen, für unsere beschlossene Änderung des Regionalplans die Genehmigung beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zu beantragen.

Und wir möchten uns ausdrücklich bei den Verantwortlichen des Verbandsverwaltung bedanken, dass sie nicht vor den abstrusen Vorstellungen des Regierungspräsidiums eingeknickt sind.“

 

 

 

 

S-Bahn bis Schwäbisch Gmünd prüfen

Eine S-Bahn-Verlängerung bis Plüderhausen rechnet sich nicht und bringt auch technische Komplikationen. Eine S-Bahn-Verlängerung nach Schwäbisch Gmünd ist für die FDP- Regionalfraktion prüfenswert.

Gabriele Heise (im Bild am Rednerpult) sprach das Thema in ihrer Rede an. Sie sieht Chancen, damit die Zusammenlegung der Verbünde voranzutreiben. Dies auch unter dem Gesichtspunkt der Kostendeckung, dem die FDP-Regionalfraktion einen hohen Stellenwert einräumt, um zu verhindern, dass der ÖPNV ein Fass ohne Boden wird.

Gabriele Heise dazu in ihrer Rede (im Wortlaut): „Zunächst ein herzliches Dankeschön an die Geschäftsstelle, die mit ihrer Vorlage zur Machbarkeitsstudie bewiesen hat, dass auch komplizierte Sachverhalte unkompliziert dargestellt werden können. Wir als FDP-Regionalfraktion werden den Beschlussvorschlägen zustimmen.

Es mag für manchen anachronistisch wirken, dass wir heute über einen Ausbau der S-Bahn diskutieren und abstimmen, wo doch schon – die letzten Wochen haben es leider sehr schmerzhaft gezeigt – das bestehende Netz nicht funktioniert. Aber es wäre aus unserer Sicht fatal, wenn wir die bestehenden Probleme, die zuvorderst beseitigt werden müssen, zum Anlass und als Grund dafür nehmen würden, uns jeder zukünftigen Entwicklung zu verschließen. Daher: ja, wir sind für weitere Investitionen und einen Ausbau. Mir persönlich liegt dabei die Schusterbahn besonders am Herzen, nicht nur, was den Betrieb auf, sondern auch die Entwicklung entlang der Strecke angeht, wie z.B. die Schaffung eines weiteren Halts in Zazenhausen, der in dem Gutachten des VWI ebenfalls empfohlen wird. Das wäre der nächste Schritt.

Und damit könnte ich es eigentlich schon bewenden lassen – wäre da nicht noch ein zweiter Punkt: das liebe Geld.

Wir, und da meine ich die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen ausdrücklich mit, haben in den letzten Wochen gelernt, dass Geld eine endliche Ressource ist. Keine Sorge, ich stimme jetzt nicht in das allgemeine Wehklagen über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und ihre Folgen für die öffentliche Haushalte ein.

Nur so viel: auf regionaler Ebene müssen wir die Kosten besonders im Blick haben.

Denn hier haben wir einen Verband, der umlagefinanziert ist. Die Verkehrsumlage kann also leicht als unendliche Ressource missverstanden werden, denn wir können diese beschließen und erhöhen, ganz nach Belieben. Das weckt Begehrlichkeiten….

Das Ausbaupaket A mit 424 Millionen Euro ist aufgrund seiner verkehrlichen Wirkungen und des Nutzen-Kosten NKI als empfehlenswert zu betrachtet, wie die Geschäftsstelle schreibt.

Das bestreiten wir nicht. Aber darüber hinaus? Wie sieht es mit den Kosten und mit weiteren Maßnahmen aus?

Es liegt an uns dafür zu sorgen, dass die S-Bahn kein Fass ohne Boden wird. Das erfordert zweifelsohne viel Selbstdisziplin, die Zeiten des „Wünsch Dir was“ und „Wir könnten doch…..“ sind vorbei.

Entscheidend muss wieder werden, welchen Kostendeckungsgrad Maßnahmen, die wir beschließen, haben. Als Fraktion haben wir ihn stets hochgehalten, im Zuge von Corona und den damit verbundenen mannigfaltigen Zuschüssen und Hilfspaketen ist er – manchmal auch bei uns – etwas in Vergessenheit geraten.

Aber wenn jetzt die Zeiten hoffentlich normaler, die Gelder aber knapper werden, gilt es, Augenmaß zu bewahren. Die letzte Zahl zu diesem Thema stammt vermutlich aus dem Jahre 2017, als es um die Tariferhöhung ging und die FDP ein Zwei-Zonen-Tarifmodell vorgeschlagen hatte – Sie erinnern sich? Damals hieß es im Verkehrsausschuss, ich zitiere: „Der Kostendeckungsgrad im gesamten VVS wird auf rund 63,3 Prozent für 2016 (Quelle: VVS – Planwert VVS- Wirtschaftsplan 2017) geschätzt und hätte sich damit weiter verbessert.“

Inzwischen haben wir das Deutschlandticket, das unseren damaligen Vorschlag eines Zwei-Zonen-Tarifes bei weitem übertrifft, weil es bundesweit gilt. Den damaligen Kostendeckungsgrad dagegen haben wir aktuell nicht. Ihn sollten wir aber wieder zum Maßstab machen. Denn es muss gelten, Investitionen ins S-Bahn-Angebot ja, aber sie müssen finanziell tragbar sein.

Und noch etwas gilt es aus unserer Sicht zu erreichen:

Die Zusammenlegung von Verbünden. Das ist für uns vorrangiges Ziel des Deutschlandtickets neben der Vereinfachung von Tarifen.

An dieser Stelle bietet sich die Machbarkeitsstudie als Beispiel dafür an, wie wichtig eine solche Zusammenlegung wäre: eine Erweiterung der S-Bahn nach Plüderhausen ist eher nicht machbar. Aber wie sieht es mit einer Erweiterung bis Schwäbisch Gmünd aus? Diese würde angesichts der Pendlerströme in den Rems-Murr-Kreis und nach Stuttgart sicher eher Sinn machen, scheitert aber im Moment an der Zuständigkeit für den schienengebundenen ÖPNV.

Deshalb wäre es natürlich auch interessant, neben der vorliegenden Machbarkeitsstudie auch eine solche zu den Auswirkungen von Verbundzusammenschlüssen zu haben. Wir würden es begrüßen, wenn der VVS in diesem Punkt eine führende Rolle spielen würde, wenn es darum geht, den Kostendeckungsgrad durch die Einsparung von Verwaltungskosten und Vorstandsposten möglichst weit nach oben zu heben. Dann ließe sich vielleicht auch noch das ein oder andere Vorhaben, das wünschenswert, aktuell aber kaum finanzierbar ist, umsetzen.“

 

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