Windkraftstandorte WN-25 und WN-26 streichen

FDP-Regionalfraktion will regionalen Windkraft-Beschluss aktualisiert haben

Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung schon im November 2015 erklärt hat, dass der Standort WN-25 auf der Buocher Höhe nicht für einen Windkraft-Standort infrage kommt, will die FDP-Regionalfraktion ihn aus der regionalen Windkraftplanung streichen lassen.

Diese Karte zeigt die Standorte, die bereits bei der Beschlussfassung seitens der Region als kritisch in Bezug auf die Anforderungen der Flugsicherung eingestuft wurden.

Diese Karte zeigt die Standorte, die bereits bei der Beschlussfassung seitens der Region als kritisch in Bezug auf die Anforderungen der Flugsicherung eingestuft wurden.

Dazu soll der „qualifizierte Zwischenbeschluss“ generell überarbeitet werden. Das betrifft auch den Standort WN-26 und andere Anlagen. Die FDP-Regionalfraktion sah sich laut dem Fraktionsvorsitzenden Kai Buschmann zu einem entsprechenden Antrag veranlasst, „nachdem eher zufällig bekannt wurde, dass die Flugsicherung gegenüber der Stadt Waiblingen längst erklärt hatte, dass der Standort WN-25 nicht genehmigungsfähig ist.“ Die FDP kritisiert, die lange Verzögerung bei der Information der Öffentlichkeit. Mit dem Antrag sollen die Windkraftplanung auf den neuesten Stand und auch die Entscheidungen beschleunigt werden.

Im einzelnen lautet der Antrag wie folgt: „Die FDP-Fraktion stellt folgenden Antrag. Die Regionalversammlung beschließt: Der „Qualifizierte Zwischenbeschluss“ zur Ausweisung von Windvorranggebieten vom 30.09.2015 wird wie folgt geändert.

  1. Die Gebiete WN-25 und WN-26 werden aus der Liste der Vorranggebiete gestrichen.
  2. Für alle anderen Gebiete, in denen potenzielle Konflikte mit der Flugsicherung bestehen, stellt der Verband eine Voranfrage analog der Voranfrage der Stadtwerke Waiblingen, um das Thema Flugsicherung vorab zu klären.

Begründung: Für das Gebiet WN-25 liegt seit einem Jahr die Mitteilung vor, dass das Gebiet aus Flugsicherungsgründen nicht genehmigungsfähig ist. Damit entfällt die Voraussetzung für ein Windvorranggebiet. Da das Gebiet WN-26 in der gleichen Einflugschneise liegt, ist davon auszugehen, dass dieses ebenfalls nicht genehmigungsfähig ist. Um das Verfahren zu beschleunigen wäre es hilfreich, wenn der Verband Region Stuttgart, gegebenenfalls über das Regierungspräsidium Stuttgart, alle übrigen flugsicherungskritischen Gebiete per Voranfrage bei der Flugsicherung abklären kann, auch wenn dies nicht unmittelbar in seiner Zuständigkeit liegt. Die Voranfrage der Stadtwerke Waiblingen belegt ja, dass solche Voranfragen auch ohne konkretes Bauvorhaben möglich sind. Grundlage der Voranfrage soll die Zahl der jeweils im Gebiet genehmigungsfähigen Windkraftanlagen sein.