Bei erneuerbaren Energien muß die Regionalplanung in Flächen denken

Die FDP-Regionalfraktion fordert die Geschäftsstelle des Verbandes Region Stuttgart auf, im Bereich der erneuerbaren Energien in der Regionalplanung schnellstmöglich umzudenken und optimale Möglichkeiten für Investoren zu schaffen. „Der Ukraine-Krieg führt uns drastisch vor Augen, wie wichtig eine unabhängige Energieerzeugung ist.“

„Um den Ausbau erneuerbarer Energien wirksam zu beschleunigen, ist eine Neuorientierung in der Standortplanung in der Regionalplanung notwendig“, sagt Kai Buschmann, der Vorsitzende der FDP-Regionalfraktion. „Bisher weisen wir Windkraftstandorte aus, wir müssen dazu übergehen, die Flächen zu definieren, wo beispielsweise Windkraftanlagen auf keinen Fall möglich sind und den Rest für mögliche Investitionen in erneuerbare Energien offenhalten. Das beschleunigt den Prozess wesentlich und macht das Verfahren weniger bürokratisch.“

Die Fraktion war bei einer Klausursitzung in Gäufelden einstimmig für eine Änderung der Vorgehensweise bei der Standortplanung. Kai Buschmann: „Wir gehen auch davon aus, dass in diesem Zusammenhang das erst im Oktober 2021 novellierte Klimaschutzgesetz des Landes rasch nochmals überarbeitet werden muss“. Das Gesetz sieht in §4b ein „Landflächenziel“ als „Grundsatz der Raumordnung“ vor und sagt „Um die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen, sollen in den Regionalplänen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen zur Erreichung des Klimaschutzziels für das Jahr 2040 nach § 4 Satz 1 rechtzeitig festgelegt werden.“

Daraus folge zwar, dass schon mit der Flächenvorgabe die bisherige standortbasierte Planung des Verbandes obsolet sein dürfte, „da mit der reinen Ausweisung von Windkraftstandorten, die Flächenvorgabe wohl nicht erreicht werden kann.“ Zweitens müsse die Bewertung von Grünzügen überdacht werden. Zu beachten sei aber auch, dass das Gesetz schon jetzt als Alternative ausdrücklich „Photovoltaikanlagen auf Freiflächen“ nenne, die die Verbandsplanung bisher nicht berücksichtige. Prinzipiell könnten danach Windkraftstandorte auch durch Photovoltaikanlagen ersetzt werden. Das Gesetz unterlasse es allerdings, Photovoltaik auf Hausdächern in Siedlungsgebieten in die für erneuerbare Energien genutzte Fläche einzuberechnen: „Das ist bei der großen Siedlungsdichte in den Kerngebieten der Region nicht schlüssig. Wir wollen mehr erneuerbare Energien, wo immer möglich und akzeptiert, und diese muss auch in die energetische Leistung einer Region einberechnet werden.“

Um den notwendigen raschen Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen, sei es deshalb zielführender, „die möglichen Flächen in der Region Stuttgart so zu definieren, dass die für den Ausbau der erneuerbaren Energien notwendigen Investoren ihre Entscheidungen schnell treffen können“, sagt Kai Buschmann. Die Energiewende funktioniere nur mit privaten Investitionen aller Größenordnungen. Notwendig sei parallel der Abbau bürokratischer Hürden, die Investitionen bisher verhinderten. Der Beteiligung der Bürgerschaft bei größeren Projekten entstünde dadurch „kein Nachteil, weil die rechtlichen Instrumente weiter vorhanden sind, die es erlauben, die Investitionsvorhaben zu überprüfen.“

Diese Karte zeigt die bisherige Windkraftplanung. Diese wäre bei dem neuen Modell Teil einer Gesamtschau.