Windkraftplanung muss aktualisiert werden.

Die FDP-Regionalfraktion hat die Aktualisierung der Windkraftplanung des Verbandes Region Stuttgart beantragt. Die bisherigen Beschlüsse sind nur vorläufig und die zugrunde liegen Berechnungen sind nicht mehr aktuell.

Das Land hat im Energieatlas und im Windatlas Kriterien für den Bau von Windenergieanlagen aufgestellt. Dazu kommt die neue Bundesgesetzgebung. Bis zur Aufstellung eines finalen Regionalplans Windkraft wird aber noch einige Zeit vergehen. Potenzielle Betreiber werden sich an den vorläufigen Vorranggebieten orientieren, die seit 2015 bestimmt sind. Daher werden auf den Verband eine Reihe von Zielabweichungsverfahren zukommen. Bisher liegt zu dem Thema nur die nichtöffentlichen Vorlage PLA 012/2019 aus dem Jahr 2019 vor. Da die Gebiete bisher nach dem Orientierungswert Jahreswindgeschwindigkeit bestimmt wurden, müssen hier die auf neuer Basis berechneten Werte zugrunde gelegt werden. Es kann nicht sein, dass der Planungsausschuss seine Entscheidungen auf der Basis nicht mehr aktueller Berechnungen des alten Windatlasses trifft, heißt es in der Antragsbegründung.

Beantragt wird deshalb: Der Verband Region Stuttgart berichtet über alle noch in der Windkraftplanung befindlichen Windkraftstandorte im Verbandsgebiet, die ab 2015 in die vorläufige Windkraftplanung aufgenommen wurden.

a. Welche Bewertungen sich für die einzelnen Standorte, die im Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans gemäß Beschluss der Regionalversammlung vom 30.09.2015 als Vorranggebiet enthalten sind, aus dem Wechsel vom Orientierungswert Jahreswindgeschwindigkeit (2011) zur „mittleren gekappten Windleistungsdichte“ (2019) ergeben.

b. Welche Jahreswindgeschwindigkeit nach den Kriterien von 2015 sich nach dem neuen Windatlas(2019) für die vorläufigen Vorranggebiete im Vergleich zu 2015 ergeben.